
Unser Verein
Die Oldenburger Straßenengel e. V. sind ein mildtätiger, gemeinnütziger Verein, der - mit Hauptaugenmerk - obdachlosen Menschen in unserer Stadt zur Seite steht. Gegründet aus dem Wunsch heraus, konkrete Hilfe zu leisten, engagieren wir uns ehrenamtlich und unbürokratisch für Menschen, die wenig bis gar keinen Rückhalt in der Gesellschaft erfahren.
Mit existenziellen Dingen wie Outdoorartikeln, Lebensmitteln etc. und persönlichen Gesprächen schaffen wir nicht nur praktische Hilfe, sondern auch menschliche Nähe. Uns ist wichtig, jedem Menschen mit Respekt und auf Augenhöhe zu begegnen - denn echte Hilfe bedeutet mehr als nur Versorgung, sie schenkt auch Würde und Hoffnung.
Unser Vorstand
1. Vorsitzende: Liane Neumann (1. von rechts)
l.neumann@strassenengel-ol.de
2. Vorsitzende: Marion Sandker (2. von rechts)
m.sandker@strassenengel-ol.de
3. Kassenwartin: Nicole Timmermann (mitte)
n.timmermann@strassenengel-ol.de
Beisitzer:
Thomas Neumann
t.neumann@strassenengel-ol.de
Ilka Lange
i.lange@strassenengel-ol.de

Du möchtest dem Verein beitreten?
Die Mitgliedschaft in unserem Verein erfolgt nicht einfach durch das Ausfüllen und Einsenden des Antrags, sondern ist geprägt von aktiver Mithilfe. Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft sind daher klar definiert. Interessierte Personen nehmen zunächst Kontakt mit dem Verein auf und bekunden ihr Interesse. Im Anschluss werden drei Schnuppereinsätze vereinbart, nach denen ein Mitgliedsantrag gestellt werden kann. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Vorstand (siehe Mitgliedsantrag).
- aktives Mitglied im Verein: 8 Euro Monatsbeitrag (5€ bei Kurzarbeit/ Arbeitslosigkeit, 3€ bei Hartz IV/ Inhaber des Oldenburg Pass), sowie aktive (ca. 1x monatlich Mittwoch oder/und Samstag) Unterstützung bei der Versorgung der Bedürftigen inkl. Kochen, Einkaufen….etc. Dafür ist es ebenfalls wichtig eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz, beim örtlichen Gesundheitsamt oder online zu absolvieren. Entsprechende Infos werden zu den Schnuppereinsätzen weitergegeben.
- Förderer des Vereins ( monatliche Zuwendung ohne Mitgliedschaft)
Für Fragen stehen wir Ihnen/Dir jederzeit zur Verfügung. - Du möchtest zudem Verantwortung übernehmen und dich mehr einbringen? Sehr gern! Es gibt viele Teilbereiche, in denen zusätzliche Hilfe herzlichen Willkommen ist.
Du bist von unserer Arbeit überzeugt & möchtest uns gerne direkt Unterstützen? Nur zu - wir freuen uns über jede Spende und jede helfende Hand.
Rechtliches zum Verein
Der Verein versteht sich als solidare, tolerante, nicht diskriminierende und nach demokratischen Grundsätzen geführte Organisation. Die Vereinsarbeit basiert wesentlich auf diesen Grundsätzen und der Mitarbeit ehrenamtlicher HelferInnen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Förderung auf dem Gebiet der Obdachlosenarbeit, Wohlfahrt und Mildtätigkeit durch die „unbürokratische“ Unterstützung besonders bedürftiger Personen und ihre Tier und die vorrangige Versorgung Obdachloser mit Nahrung, heißen Getränken und Bekleidung . Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Versorgung von Obdachlosen und anderen besonders hilfsbedürftigen Menschen mit Lebensmitteln, heißen Getränken und warmer Bekleidung. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen in diesem Bereich (z.B. durch eine eventuelle Nutzung von Räumen der Organisation/en); Förderung und Hilfe für Alte, Kranke und sozial Schwache, indem wir diese (auch) mit Informationen über Hilfsmöglichkeiten versorgen, ihnen Anlaufstellen nennen bzw. sie zu diesen begleiten.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Oldenburg, 09.05.2020 , letzte Änderung der Satzung per Jahreshauptversammlung vom 30.08.2024